Jutta Metzger-Brewka Dipl.-Psych. Univ. Psychologische Psychotherapeutin Praxis für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
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Meditationsseminar

Was ist der erste Schritt?

Wenn Sie eine Psychotherapie machen möchten, müssen wir vorab ein bis drei psychotherapeutische Sprechstunden durchführen, in denen eine Diagnose gestellt wird und geklärt wird, welche Psychotherapieform für Sie die geeignete ist. Diese psychotherapeutische Sprechstunde, die der eigentlichen Therapie vorangeht, ist gesetzlich verpflichtend, außer Sie waren vorher in einer psychotherapeutischen Klinik, in der bereits eine Verfahrensempfehlung mitgegeben wurde. Sollte sich dabei herausstellen, dass Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie für Sie die geeignete Therapieform ist, können wir zu den Vorgesprächen übergehen, ansonsten erkläre ich Ihnen, wie Sie zu den Therapeuten kommen mit der für Sie geeigneten Therapieform. Im Anschluss können wir bis zu vier Vorgespräche machen. Dies übernimmt alles schon Ihre Krankenkasse. Sie brauchen dazu nur Ihre Krankenkassenchipkarte mitbringen.

Innerhalb der maximal vier möglichen Vorgespräche wird gemeinsam entschieden, ob ein Antrag gestellt wird. Wenn ein sofortiger Therapiebeginn nicht möglich ist, kommen Sie auf eine Warteliste. Ein paar Wochen vor Therapiebeginn brauchen Sie dann einen Konsiliarbericht. Dazu müssen Sie nach den Vorgesprächen, aber vor der Antragstellung, einen Arzt konsultieren, der in diesem sogenannten Konsiliarbericht bestätigen muss, dass es keine Kontraindikation für eine Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie gibt.

Je nach Auslastung der Praxis kann die Wartezeit auf einen Therapieplatz mehrere Monate betragen. Ein fester Therapieplatz bedeutet, dass regelmäßig einmal pro Woche immer zur gleichen Zeit eine Sitzung von 50 Minuten stattfindet.

Falls Sie in den letzten zwei Jahren keine ambulante Psychotherapie in Anspruch genommen haben, werden die Kosten für zwei mal zwölf Sitzungen Kurzzeittherapie von der Krankenkasse übernommen. Es ist dann nochmals eine Verlängerung auf 60 Sitzungen und dann eventuell nochmals auf 100 Sitzungen möglich.

Wenn Sie privat versichert sind, brauchen Sie nichts mitzubringen. Da bei Privatversicherungen es sehr unterschiedliche Verträge zwischen Patient und Versicherung gibt, ist es empfehlenswert, sich vorab bei Ihrer Kasse nach den Bedingungen einer Kostenübernahme für eine Psychotherapie zu erkundigen. Die Übernahme durch die Privatkasse kann dabei von null bis hundert Prozent gehen.

Wenn Sie ein Vorgespräch ausmachen möchten, rufen Sie mich zu meinen Telefonzeiten an und versuchen Sie mich persönlich zu erreichen, um einen Termin zu vereinbaren.


Meine Telefonzeiten sind:
Montag bis Mittwoch von 9 bis 10 Uhr und Donnerstag von 9 Uhr bis 9:20 Uhr.

  

Jutta Metzger-Brewka
Dipl.-Psych. Univ.
Psychologische Psychotherapeutin
Müllerstr. 21
93059 Regensburg
Tel 0941/566725
www.jutta-metzger-brewka.de